Nachschulung wegen zu hoher Geschwindigkeit

Nachschulung für verkehrsauffällige Verkehrsteilnehmer und Nachschulung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in vielen Bezirken der Steiermark. Jeweils für Personen mit und ohne Führerscheinentzug. Dazu zählt auch die Nachschulung für Fahranfänger mit Probeführerschein d.h. Kurse bei Führerschein auf Probe bei einer hohen Geschwindigkeitsüberschreitung. Um sich für einen Termin zum Kurs für eine Nachschulung wegen zu hoher Geschwindigkeit anzumelden wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat in der Steiermark oder an unser Sekretariat im Burgenland. Sie können sich auch gleich online anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

Nachschulung wegen zu hoher Geschwindigkeit in der Steiermark:

Bad Radkersburg Bruck an der Mur Deutschlandsberg Feldbach Fürstenfeld Gleisdorf Graz Graz Umgebung Hartberg Judenburg Kalsdorf Kindberg Kirchbach Kirchdorf/Krems Knittelfeld Leibnitz Leoben Land Leoben Stadt Liezen Liezen/Aussee Liezen/Gröbming Mureck Murau Mürzzuschlag Schladming Voitsberg Weiz

Nachschulung wegen zu hoher Geschwindigkeit im Burgenland:

Eisenstadt Güssing Jennersdorf Mattersburg Neufeld Neusiedl am See Oberwart Oberpullendorf

Wir können Ihnen in der nächsten Zeit einige Termine für Kurse zur Nachschulung bei unterschiedlichen Kursarten für Nachschulungen anbieten. Ob es zu einem Führerscheinentzug kommt ist abhängig vom Delikt.

Delikte und Strafen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Hohe Geschwindigkeitsüberschreitung bei Probeführerschein:

  • Eine mit technischen Hilfsmitteln festgestellte überschreitungen einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von mehr als 20 km/h im Ortsgebiet. Anordnung einer Nachschulung.
  • Eine mit technischen Hilfsmitteln festgestellte überschreitungen einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen oder Autobahnen. Anordnung einer Nachschulung.

Führerscheinentzug bei hoher Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) um mehr als 40 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets oder überschreitung der Geschwindigkeit von 180 km/h, sofern die Geschwindigkeit mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Führerscheinentzug für 2 Wochen. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren Entziehung der Lenkberechtigung für 6 Wochen und Behörde kann Nachschulung anordnen.
  • überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) um mehr als 60 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets, sofern die Geschwindigkeit mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Führerscheinentzug für 6 Wochen. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens 6 Monate und Behörde kann Nachschulung anordnen.
  • überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) um mehr als 80 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets, sofern die Geschwindigkeit mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Führerscheinentzug für 3 Monate. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens 6 Monate und Behörde kann Nachschulung anordnen.
  • überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) um mehr als 90 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 100 km/h außerhalb des Ortsgebiets, sofern die Geschwindigkeit mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens 6 Monate und Behörde kann Nachschulung anordnen.

INFAR Kursorte

Wir sind ständig bemüht, Ihnen weite Wege zu unseren Kursorten zu ersparen. Deshalb haben wir ein möglichst dichtes Netz von Nachschulungsstellen aufgebaut. Außerdem sind wir in den meisten Fällen mit unseren Räumlichkeiten im Zentrum der unten aufgeführten Orte und somit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

Auf den Folgeseiten zeigen wir Ihnen, wo eine Nachschulung bzw. ein Nachschulungskurs (Driver-Improvement, Einstellungs- und Verhaltenstraining) angeboten wird und wie sie uns erreichen.

Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten oder spezielle Fragen haben wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat in der Steiermark oder an unser Sekretariat im Burgenland.