Nachschulung wegen Alkohol

Nachschulung für alkoholauffällige Verkehrsteilnehmer (Alkoholdelikt, Alkohol im Straßenverkehr) in vielen Bezirken der Steiermark. Ebenfalls finden Sie auch Informationen zur Nachschulung aufgrund von Delikten im Vormerksystem oder Informationen zum Verkehrscoaching (nicht von INFAR angeboten, INFAR ist in manchen Bundesländern Auftragnehmer einer berechtigten Rettungsorganisation). Um sich für einen Termin zum Kurs für eine Nachschulung wegen Alkohol anzumelden wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat in der Steiermark oder an unser Sekretariat im Burgenland. Sie können sich auch gleich online anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

Nachschulung wegen Alkohol in der Steiermark:

Bad Radkersburg Bruck an der Mur Deutschlandsberg Feldbach Fürstenfeld Gleisdorf Graz Graz Umgebung Hartberg Judenburg Kalsdorf Kindberg Kirchbach Kirchdorf/Krems Knittelfeld Leibnitz Leoben Land Leoben Stadt Liezen Liezen/Aussee Liezen/Gröbming Mureck Murau Mürzzuschlag Schladming Voitsberg Weiz

Nachschulung wegen Alkohol im Burgenland:

Eisenstadt Güssing Jennersdorf Mattersburg Neufeld Neusiedl am See Oberwart Oberpullendorf

Wir können Ihnen in der nächsten Zeit einige Termine für Kurse zur Nachschulung bei unterschiedlichen Kursarten für Nachschulungen anbieten.

Alkohol Delikte und Strafen

Im Vormerksystem sind folgende Delikte bei Alkohol enthalten:

  • Das Lenken oder die Inbetriebnahme eines Kfz mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.25 mg/l bis weniger als 0.4 mg/l (entspricht 0.5 bis weniger als 0.8 Promille Alkoholgehalt des Blutes). Dabei gibt es eine Geldstrafe zwischen 300 Euro und 3.700 Euro.
  • Das Lenken oder die Inbetriebnahme eines Kfz der Führerschein Klasse C (Lkw) mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.05 mg/l bis weniger als 0.25 mg/l (entspricht 0.1 bis weniger als 0.5 Promille Alkoholgehalt des Blutes). Dabei gibt es eine Geldstrafe zwischen 36 Euro und 2.180 Euro.
  • Das Lenken oder die Inbetriebnahme eines Kfz der Führerschein Klasse D (Bus) mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.05 mg/l bis weniger als 0.25 mg/l (entspricht 0.1 bis weniger als 0.5 Promille Alkoholgehalt des Blutes). Dabei gibt es eine Geldstrafe zwischen 363 Euro und 2.180 Euro.

Das erstmalige Lenken oder die Inbetriebnahme eines Kfz führt zu einem Führerscheinentzug bei folgenden Alkohol-Delikten:

  • Das Lenken oder die Inbetriebnahme eines Kfz mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.4 mg/l bis weniger als 0.6 mg/l (entspricht 0.8 bis weniger als 1.2 Promille Alkoholgehalt des Blutes). Dabei gibt es eine Geldstrafe zwischen 800 Euro und 3.700 Euro. Der Führerschein wird für ein Monat entzogen. Anordnung eines Kurses zum Verkehrscoaching bei einer berechtigten Institution.
  • Das Lenken oder die Inbetriebnahme eines Kfz mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.6 mg/l bis weniger als 0.8 mg/l (entspricht 1.2 bis weniger als 1.6 Promille Alkoholgehalt des Blutes). Dabei gibt es eine Geldstrafe zwischen 1.200 Euro bis 4.400 Euro. Der Führerscheinentzug dauert mindestens 4 Monate. Anordnung einer Nachschulung wegen Alkohol.
  • Das Lenken oder die Inbetriebnahme eines Kfz mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.8 mg/l oder mehr (entspricht einem Alkoholgehalt des Blutes von 1.6 Promille oder mehr) bzw. der Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt. Dabei gibt es eine Geldstrafe zwischen 1.600 Euro bis 5.900 Euro. Der Führerscheinentzug dauert mindestens 6 Monate. Anordnung eines amtsärztlichen Gutachtens und verkehrspsychologische Stellungnahme sowie Nachschulung wegen Alkohol.

Das wiederholte Lenken oder die Inbetriebnahme eines Kfz führt zu einem Führerscheinentzug bei folgenden Alkohol-Delikten:

  • Das wiederholte Lenken oder inbetriebnehmen eines Kfz innerhalb von 5 Jahren mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.4 mg/l bis weniger als 0.6 mg/l (entspricht 0.8 bis weniger als 1.2 Promille Alkoholgehalt des Blutes) bei einem AAK des Erstdelikts von 0.6 mg/l bis weniger als 0.8 mg/l. Dabei gibt es eine Geldstrafe zwischen 800 Euro bis 3.700 Euro. Der Führerschein wird für mindestens 6 Monate entzogen. Anordnung einer Nachschulung.
  • Das wiederholte Lenken oder inbetriebnehmen eines Kfz innerhalb von 5 Jahren mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.4 mg/l bis weniger als 0.8 mg/l (entspricht 0.8 bis weniger als 1.6 Promille Alkoholgehalt des Blutes) bei einem AAK des Erstdelikts von 0.8 mg/l oder mehr. Dabei gibt es eine Geldstrafe bei 0.4 mg/l bis 0.6 mg/l Promille zwischen 800 Euro bis 3.700 Euro, bei 0.6 mg/l bis weniger als 0.8 mg/l Promille zwischen 1.200 Euro bis 4.400 Euro. Der Führerscheinentzug dauert mindestens 8 Monate. Amtsärztliches Gutachten sowie Nachschulung wegen Alkohol.
  • Das wiederholte Lenken oder inbetriebnehmen eines Kfz innerhalb von 5 Jahren mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.6 mg/l bis weniger als 0.8 mg/l (entspricht 1.2 bis weniger als 1.6 Promille Alkoholgehalt des Blutes) bei einem AAK des Erstdelikts 0.6 mg/l bis weniger als 0.8 mg/l. Dabei gibt es eine Geldstrafe zwischen 1.200 Euro bis 4.400 Euro. Der Führerscheinentzug dauert mindestens 8 Monate. Anordnung einer Nachschulung wegen Alkohol.
  • Das wiederholte Lenken oder inbetriebnehmen eines Kfz innerhalb von 5 Jahren mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.8 mg/l oder mehr (entspricht einem Alkoholgehalt des Blutes von 1.6 Promille oder mehr) bzw. der Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt bei einem AAK des Erstdelikts von 0.6 mg/l bis weniger als 0.8 mg/l. Dabei gibt es eine Geldstrafe zwischen 1.600 Euro bis 5.900 Euro. Der Führerscheinentzug dauert mindestens 10 Monate. Anordnung eines amtsärztlichen Gutachtens und verkehrspsychologische Stellungnahme sowie Nachschulung wegen Alkohol.

Verkehrspsychologische Untersuchung

Zusätzlich können wir Ihnen in der nächsten Zeit einige Termine für eine verkehrspsychologische Untersuchung anbieten. Verkehrspsychologische Untersuchungen für alkoholauffällige Kraftfahrer (Alkoholdelikt, Alkohol im Straßenverkehr), substanzbeeinträchtigte Kraftfahrer (Drogendelikt oder Medikamentenmißbrauch) aber auch bei anderen Zuweisungsgründen. Die Anmeldung zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung erfolgt entweder telefonisch über unser Sekretariat oder Sie können sich auch gleich online anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

INFAR Kursorte und Untersuchungsorte

Wir sind ständig bemüht, Ihnen weite Wege zu unseren Kursorten und Untersuchungsorten zu ersparen. Deshalb haben wir ein möglichst dichtes Netz von Nachschulungsstellen und Untersuchungsstellen aufgebaut. Außerdem sind wir in den meisten Fällen mit unseren Räumlichkeiten im Zentrum der unten aufgeführten Orte und somit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

Auf den Folgeseiten zeigen wir Ihnen, wo eine Nachschulung bzw. ein Nachschulungskurs (Driver-Improvement, Einstellungs- und Verhaltenstraining) sowie eine verkehrspsychologische Untersuchung und waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung angeboten wird und wie sie uns erreichen.

Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten oder spezielle Fragen haben wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat in der Steiermark oder an unser Sekretariat im Burgenland.