Nachschulung Geschwindigkeit im Bezirk Oberpullendorf

Die Nachschulung wegen zu hoher Geschwindigkeitsüberschreitung kann in vielen Bezirken der Steiermark absolviert werden. Nachfolgend sehen Sie eine Aufstellung der Grenzen und Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ortsgebiet auf Freilandstraßen sowie auf Schnellstraßen und Autobahnen.

Nachschulung Kursorte Adressen

Nachschulung und verkehrspsychologische Untersuchung sowie andere Leistungen finden nur nach Vereinbarung statt. Die Anmeldung erfolgt über die Schnellanmeldung

Delikte und Strafen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Hohe Geschwindigkeitsüberschreitung bei Probeführerschein:

  • Eine mit technischen Hilfsmitteln festgestellte überschreitungen einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von mehr als 20 km/h im Ortsgebiet. Anordnung einer Nachschulung.
  • Eine mit technischen Hilfsmitteln festgestellte überschreitungen einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen oder Autobahnen. Anordnung einer Nachschulung.

Führerscheinentzug bei hoher Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) um mehr als 40 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets oder überschreitung der Geschwindigkeit von 180 km/h, sofern die Geschwindigkeit mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Führerscheinentzug für 2 Wochen. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren Entziehung der Lenkberechtigung für 6 Wochen und Behörde kann Nachschulung anordnen.
  • überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) um mehr als 60 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets, sofern die Geschwindigkeit mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Führerscheinentzug für 6 Wochen. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens 6 Monate und Behörde kann Nachschulung anordnen.
  • überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) um mehr als 80 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets, sofern die Geschwindigkeit mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Führerscheinentzug für 3 Monate. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens 6 Monate und Behörde kann Nachschulung anordnen.
  • überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) um mehr als 90 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 100 km/h außerhalb des Ortsgebiets, sofern die Geschwindigkeit mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens 6 Monate und Behörde kann Nachschulung anordnen.

Nachschulung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Bei INFAR haben Sie die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen Termine für eine Nachschulung zu wählen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu unserem Sekretariat auf um aktuelle Termine für eine Führerschein Nachschulung oder einen Nachschulungskurse bei einem Geschwindigkeitsdelikt im Bezirk Oberpullendorf zu bekommen. Die nachfolgende Liste der Kursorte zeigt Ihnen, wo eine Nachschulung bei einem Geschwindigkeitsdelikt, Nachschulungskurse (Driver-Improvement, Einstellungs- und Verhaltenstraining) angeboten werden und wie Sie uns erreichen.

Unsere Nachschulungstrainer und Nachschulungstrainerinnen können an mehreren Terminen mit der Führerschein Nachschulung in Oberpullendorf beginnen. Dabei sind jeweils unterschiedliche Nachschulung - Kursarten zu beachten:

Die Nachschulung kann Personen mit und ohne Führerscheinentzug (abhängig vom Delikt, durch die Behörde angeordnet) betreffen. Gründe für eine Führerschein Nachschulung können auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet, oder zu geringer Sicherheitsabstand, Überholen unter besonders gefährlichen Umständen sowie andere Anlässe sein. Um sich für einen Termin zur Nachschulung in Oberpullendorf anzumelden wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat. Sie können sich auch gleich online zur Nachschulung anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten oder spezielle Fragen zur Nachschulung oder zum Nachschulungskurs in Oberpullendorf haben wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.

Anmeldung für eine Führerschein Nachschulung

Um sich für einen Termin zur Nachschulung in Oberpullendorf anzumelden wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat. Sie können sich auch gleich online zur Nachschulung anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

Führerschein Nachschulung in Oberpullendorf für alkoholauffällige Verkehrsteilnehmer (Alkohol-Delikt, Nachschulung wegen Alkohol im Straßenverkehr), Nachschulung wegen Drogen und für substanzbeeinträchtigte Verkehrsteilnehmer (Drogen, Drogendelikt oder Medikamentenmißbrauch), Nachschulung wegen Verkehrsauffälligkeit und für verkehrsauffällige Verkehrsteilnehmer (beispielsweise überhöhte Geschwindigkeit, zu geringer Abstand, u.a.) oder auch eine Nachschulung im Vormerksystem. Jeweils für Personen mit und ohne Führerscheinentzug. Ebenfalls sehen Sie nachfolgend Termine für Fahranfänger mit Probeführerschein d.h. Nachschulung Kurse bei Führerschein auf Probe. Alle Arten einer Führerschein Nachschulung werden an unserem Institut angeboten. An den nachfolgenden Nachschulungskurs Terminen ist ein Kursanfang möglich.

Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten oder spezielle Fragen haben wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.