Nachschulung wegen zu geringem Sicherheitsabstand

Nachschulung für verkehrsauffällige Verkehrsteilnehmer und Nachschulung wegen Sicherheitsabstand in vielen Bezirken der Steiermark und im Burgenland. Jeweils für Personen mit und ohne Führerscheinentzug. Dazu zählt auch die Nachschulung für Fahranfänger mit Probeführerschein d.h. Kurse bei Führerschein auf Probe bei zu geringem Sicherheitsabstand. Um sich für einen Termin zum Kurs für eine Nachschulung wegen zu hoher Geschwindigkeit anzumelden wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat in der Steiermark oder an unser Sekretariat im Burgenland. Sie können sich auch gleich online anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

Nachschulung wegen zu geringem Sicherheitsabstand in der Steiermark:

Bad Radkersburg Bruck an der Mur Deutschlandsberg Feldbach Fürstenfeld Gleisdorf Graz Graz Umgebung Hartberg Judenburg Kalsdorf Kindberg Kirchbach Kirchdorf/Krems Knittelfeld Leibnitz Leoben Land Leoben Stadt Liezen Liezen/Aussee Liezen/Gröbming Mureck Murau Mürzzuschlag Schladming Voitsberg Weiz

Nachschulung wegen zu geringem Sicherheitsabstand im Burgenland:

Eisenstadt Güssing Jennersdorf Mattersburg Neufeld Neusiedl am See Oberwart Oberpullendorf

Wir können Ihnen in der nächsten Zeit einige Termine für Kurse zur Nachschulung bei unterschiedlichen Kursarten für Nachschulungen anbieten. Ob es zu einem Führerscheinentzug kommt ist abhängig vom Delikt.

Sicherheitsabstand

Der empfehlenswerte Sicherheitsabstand ist abhängig von der Fahrtgeschwindigkeit und den Umweltverhältnissen. So ist bei regennassen Fahrbahnen oder Schnee-/ Eisfahrbahnen der Anhalteweg deutlich länger als auf einer trockenen Fahrbahn. Der Anhalteweg ist länger als der Bremsweg, da dieser auch die Reaktionszeit einbezieht. Ebenfalls sollte bei schlechter Sicht der Sicherheitsabstand vergrößert werden.

Auf trockener Fahrbahn bei guten Sichtverhältnissen kann ein Sicherheitsabstand von 1.5 Sekunden bis 2 Sekunden empfohlen werden. Das bedeutet mit 1.5 Sekunden Abstand bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h sollte ein Abstand von etwa 21 Metern bei 100 km/h ein Abstand von etwa 42 Metern und bei 130 km/h ein Abstand von etwa 54 Metern eingehalten werden.

Im Vormerksystem wird ein zu geringer Sicherheitsabstand erfasst. Als Vormerkdelikt gilt ein Sicherheitsabstand von 0.2 bis 0.4 Sekunden. Dabei kann es eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro geben. Unter einem Umstand der besonderen Rücksichtslosigkeit oder besonderen Gefährlichkeit kann es eine Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro geben.

Bei einem sehr geringen Sicherheitsabstand von weniger als 0.2 Sekunden wird der Führerschein für mindestens 3 Monate entzogen (3 Monate Führerscheinentzug). Dabei kann es eine Geldstrafe zwischen 36 Euro und 2180 Euro geben.

Verkehrspsychologische Untersuchung

Zusätzlich können wir Ihnen in der nächsten Zeit einige Termine für eine verkehrspsychologische Untersuchung anbieten. Verkehrspsychologische Untersuchungen für alkoholauffällige Kraftfahrer (Alkoholdelikt, Alkohol im Straßenverkehr), substanzbeeinträchtigte Kraftfahrer (Drogendelikt oder Medikamentenmißbrauch) aber auch bei anderen Zuweisungsgründen. Die Anmeldung zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung erfolgt entweder telefonisch über unser Sekretariat oder Sie können sich auch gleich online anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

INFAR Kursorte und Untersuchungsorte

Wir sind ständig bemüht, Ihnen weite Wege zu unseren Kursorten und Untersuchungsorten zu ersparen. Deshalb haben wir ein möglichst dichtes Netz von Nachschulungsstellen und Untersuchungsstellen aufgebaut. Außerdem sind wir in den meisten Fällen mit unseren Räumlichkeiten im Zentrum der unten aufgeführten Orte und somit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

Auf den Folgeseiten zeigen wir Ihnen, wo eine Nachschulung bzw. ein Nachschulungskurs (Driver-Improvement, Einstellungs- und Verhaltenstraining) sowie eine verkehrspsychologische Untersuchung und waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung angeboten wird und wie sie uns erreichen.

Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten oder spezielle Fragen haben wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat in der Steiermark oder an unser Sekretariat im Burgenland.