Nachschulung wegen Alkohol im Bezirk Oberpullendorf

Bei INFAR können Sie in vielen Bezirken der Steiermark einen Termin für eine Nachschulung wegen Alkohol vereinbaren. Zunächst möchten wir Ihnen die unterschiedlichen Alkohol-Grenzen näher bringen.

Nachschulung Kursorte Adressen

Nachschulung und verkehrspsychologische Untersuchung sowie andere Leistungen finden nur nach Vereinbarung statt. Die Anmeldung erfolgt über die Schnellanmeldung

Alkohol Delikte und Strafen

Im Vormerksystem sind folgende Delikte bei Alkohol enthalten:

  • Das Lenken oder die Inbetriebnahme eines Kfz mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.25 mg/l bis weniger als 0.4 mg/l (entspricht 0.5 bis weniger als 0.8 Promille Alkoholgehalt des Blutes). Dabei gibt es eine Geldstrafe zwischen 300 Euro und 3.700 Euro.
  • Das Lenken oder die Inbetriebnahme eines Kfz der Führerschein Klasse C (Lkw) mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.05 mg/l bis weniger als 0.25 mg/l (entspricht 0.1 bis weniger als 0.5 Promille Alkoholgehalt des Blutes). Dabei gibt es eine Geldstrafe zwischen 36 Euro und 2.180 Euro.
  • Das Lenken oder die Inbetriebnahme eines Kfz der Führerschein Klasse D (Bus) mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.05 mg/l bis weniger als 0.25 mg/l (entspricht 0.1 bis weniger als 0.5 Promille Alkoholgehalt des Blutes). Dabei gibt es eine Geldstrafe zwischen 363 Euro und 2.180 Euro.

Das erstmalige Lenken oder die Inbetriebnahme eines Kfz führt zu einem Führerscheinentzug bei folgenden Alkohol-Delikten:

  • Das Lenken oder die Inbetriebnahme eines Kfz mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.4 mg/l bis weniger als 0.6 mg/l (entspricht 0.8 bis weniger als 1.2 Promille Alkoholgehalt des Blutes). Dabei gibt es eine Geldstrafe zwischen 800 Euro und 3.700 Euro. Der Führerschein wird für ein Monat entzogen. Anordnung eines Kurses zum Verkehrscoaching bei einer berechtigten Institution.
  • Das Lenken oder die Inbetriebnahme eines Kfz mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.6 mg/l bis weniger als 0.8 mg/l (entspricht 1.2 bis weniger als 1.6 Promille Alkoholgehalt des Blutes). Dabei gibt es eine Geldstrafe zwischen 1.200 Euro bis 4.400 Euro. Der Führerscheinentzug dauert mindestens 4 Monate. Anordnung einer Nachschulung wegen Alkohol.
  • Das Lenken oder die Inbetriebnahme eines Kfz mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.8 mg/l oder mehr (entspricht einem Alkoholgehalt des Blutes von 1.6 Promille oder mehr) bzw. der Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt. Dabei gibt es eine Geldstrafe zwischen 1.600 Euro bis 5.900 Euro. Der Führerscheinentzug dauert mindestens 6 Monate. Anordnung eines amtsärztlichen Gutachtens und verkehrspsychologische Stellungnahme sowie Nachschulung wegen Alkohol.

Das wiederholte Lenken oder die Inbetriebnahme eines Kfz führt zu einem Führerscheinentzug bei folgenden Alkohol-Delikten:

  • Das wiederholte Lenken oder inbetriebnehmen eines Kfz innerhalb von 5 Jahren mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.4 mg/l bis weniger als 0.6 mg/l (entspricht 0.8 bis weniger als 1.2 Promille Alkoholgehalt des Blutes) bei einem AAK des Erstdelikts von 0.6 mg/l bis weniger als 0.8 mg/l. Dabei gibt es eine Geldstrafe zwischen 800 Euro bis 3.700 Euro. Der Führerschein wird für mindestens 6 Monate entzogen. Anordnung einer Nachschulung.
  • Das wiederholte Lenken oder inbetriebnehmen eines Kfz innerhalb von 5 Jahren mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.4 mg/l bis weniger als 0.8 mg/l (entspricht 0.8 bis weniger als 1.6 Promille Alkoholgehalt des Blutes) bei einem AAK des Erstdelikts von 0.8 mg/l oder mehr. Dabei gibt es eine Geldstrafe bei 0.4 mg/l bis 0.6 mg/l Promille zwischen 800 Euro bis 3.700 Euro, bei 0.6 mg/l bis weniger als 0.8 mg/l Promille zwischen 1.200 Euro bis 4.400 Euro. Der Führerscheinentzug dauert mindestens 8 Monate. Amtsärztliches Gutachten sowie Nachschulung wegen Alkohol.
  • Das wiederholte Lenken oder inbetriebnehmen eines Kfz innerhalb von 5 Jahren mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.6 mg/l bis weniger als 0.8 mg/l (entspricht 1.2 bis weniger als 1.6 Promille Alkoholgehalt des Blutes) bei einem AAK des Erstdelikts 0.6 mg/l bis weniger als 0.8 mg/l. Dabei gibt es eine Geldstrafe zwischen 1.200 Euro bis 4.400 Euro. Der Führerscheinentzug dauert mindestens 8 Monate. Anordnung einer Nachschulung wegen Alkohol.
  • Das wiederholte Lenken oder inbetriebnehmen eines Kfz innerhalb von 5 Jahren mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0.8 mg/l oder mehr (entspricht einem Alkoholgehalt des Blutes von 1.6 Promille oder mehr) bzw. der Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt bei einem AAK des Erstdelikts von 0.6 mg/l bis weniger als 0.8 mg/l. Dabei gibt es eine Geldstrafe zwischen 1.600 Euro bis 5.900 Euro. Der Führerscheinentzug dauert mindestens 10 Monate. Anordnung eines amtsärztlichen Gutachtens und verkehrspsychologische Stellungnahme sowie Nachschulung wegen Alkohol.

Nachschulung wegen Alkohol bei INFAR

Bei INFAR haben Sie die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen Termine für eine Nachschulung zu wählen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu unserem Sekretariat auf um aktuelle Termine für eine Nachschulung wegen Alkohol oder einen Nachschulungskurse wegen Alkohol im Bezirk Oberpullendorf zu erfahren. Die nachfolgende Liste der Kursorte zeigt Ihnen, wo eine Nachschulung wegen Alkohol, Nachschulungskurse (Driver-Improvement, Einstellungs- und Verhaltenstraining) angeboten werden und wie Sie uns erreichen.

Unsere Nachschulungstrainer und Nachschulungstrainerinnen können an mehreren Terminen mit der Nachschulung wegen Alkohol in Oberpullendorf beginnen. Dabei sind jeweils unterschiedliche Nachschulung - Kursarten zu beachten:

  • Nachschulung für alkoholauffällige Verkehrsteilnehmer (Alkoholdelikt, Alkohol im Straßenverkehr)
  • Nachschulung aufgrund eines Deliktes im Vormerksystem, Nachschulung wegen Alkohol im Vormerksystem
  • Nachschulung wegen Alkohol wegen einer Verweigerung der Alkoholtestung beim Alkomat
  • Nachschulung wegen Alkohol ab 1.2 Promille Blutalkohol oder ab 0,6 mg/l Atemalkohol-Konzentration
  • Nachschulung wegen Alkohol für Fahranfänger mit Probeführerschein d.h. Kurse bei Führerschein auf Probe
  • Das Verkehrscoaching wird nicht von INFAR angeboten, INFAR ist in manchen Bundesländern Auftragnehmer einer berechtigten Rettungsorganisation

Die Nachschulung kann Personen mit und ohne Führerscheinentzug (abhängig vom Delikt, durch die Behörde angeordnet) betreffen. Um sich für einen Termin zur Nachschulung in Oberpullendorf anzumelden wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat. Sie können sich auch gleich online zur Nachschulung anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten oder spezielle Fragen zur Nachschulung oder zum Nachschulungskurs in Oberpullendorf haben wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.

Anmeldung für eine Führerschein Nachschulung wegen Alkohol

Um sich für einen Termin zur Nachschulung in Oberpullendorf anzumelden wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat. Sie können sich auch gleich online zur Nachschulung anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

Führerschein Nachschulung in Oberpullendorf für alkoholauffällige Verkehrsteilnehmer (Alkohol-Delikt, Nachschulung wegen Alkohol im Straßenverkehr), Nachschulung wegen Drogen und für substanzbeeinträchtigte Verkehrsteilnehmer (Drogen, Drogendelikt oder Medikamentenmißbrauch), Nachschulung wegen Verkehrsauffälligkeit und für verkehrsauffällige Verkehrsteilnehmer (beispielsweise überhöhte Geschwindigkeit, zu geringer Abstand, u.a.) oder auch eine Nachschulung im Vormerksystem. Jeweils für Personen mit und ohne Führerscheinentzug. Ebenfalls sehen Sie nachfolgend Termine für Fahranfänger mit Probeführerschein d.h. Nachschulung Kurse bei Führerschein auf Probe. Alle Arten einer Führerschein Nachschulung werden an unserem Institut angeboten. An den nachfolgenden Nachschulungskurs Terminen ist ein Kursanfang möglich.

Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten oder spezielle Fragen haben wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.

Anmeldung für einen Kindersicherungskurs

Um einen Termin für einen Kindersicherungskurs in Oberpullendorf zu erhalten und um sich anzumelden wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat. Sie können sich auch gleich online anmelden: für einen Kindersicherungskurs. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

Die Termine für ein Verkehrscoaching erhalten Sie von einer für die Durchführung berechtigten Rettungsorganisation. Die Organisation und Durchführung des Verkehrscoaching übernehmen ausschließlich die berechtigten Organisationen. Zur Organisation und Durchführung des Verkehrscoachings sind die in § 23 Abs. 1 Z 1 bis 4 des SanG genannten Institutionen berechtigt. Das Verkehrscoaching ist keine Leistung von INFAR, sondern INFAR ist in manchen Bundesländern Auftragnehmer einer berechtigten Rettungsorganisation. Wir möchten Sie nur über das Verkehrscoaching informieren.