Sicherheitsabstand im Straßenverkehr

Das Gesetz regelt die Grenze für einen zu geringen Sicherheitsabstand, nicht jedoch den empfohlenen Sicherheitsabstand.

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Sicherheitsabstand

Der empfehlenswerte Sicherheitsabstand ist abhängig von der Fahrtgeschwindigkeit und den Umweltverhältnissen. So ist bei regennassen Fahrbahnen oder Schnee-/ Eisfahrbahnen der Anhalteweg deutlich länger als auf einer trockenen Fahrbahn. Der Anhalteweg ist länger als der Bremsweg, da dieser auch die Reaktionszeit einbezieht. Ebenfalls sollte bei schlechter Sicht der Sicherheitsabstand vergrößert werden.

Auf trockener Fahrbahn bei guten Sichtverhältnissen kann ein Sicherheitsabstand von 1.5 Sekunden bis 2 Sekunden empfohlen werden. Das bedeutet mit 1.5 Sekunden Abstand bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h sollte ein Abstand von etwa 21 Metern bei 100 km/h ein Abstand von etwa 42 Metern und bei 130 km/h ein Abstand von etwa 54 Metern eingehalten werden.

Im Vormerksystem wird ein zu geringer Sicherheitsabstand erfasst. Als Vormerkdelikt gilt ein Sicherheitsabstand von 0.2 bis 0.4 Sekunden. Dabei kann es eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro geben. Unter einem Umstand der besonderen Rücksichtslosigkeit oder besonderen Gefährlichkeit kann es eine Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro geben.

Bei einem sehr geringen Sicherheitsabstand von weniger als 0.2 Sekunden wird der Führerschein für mindestens 3 Monate entzogen (3 Monate Führerscheinentzug). Dabei kann es eine Geldstrafe zwischen 36 Euro und 2180 Euro geben.