Überschreitungen einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit

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Hohe Geschwindigkeitsüberschreitung bei Probeführerschein:

  • Eine mit technischen Hilfsmitteln festgestellte Überschreitungen einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von mehr als 20 km/h im Ortsgebiet. Anordnung einer Nachschulung.
  • Eine mit technischen Hilfsmitteln festgestellte Überschreitungen einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen oder Autobahnen. Anordnung einer Nachschulung.

Führerscheinentzug bei hoher Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsübertretung) um mehr als 40 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets oder überschreitung der Geschwindigkeit von 180 km/h, sofern die Geschwindigkeit mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Führerscheinentzug für 2 Wochen. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren Entziehung der Lenkberechtigung für 6 Wochen und Behörde kann Nachschulung anordnen.
  • Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsübertretung) um mehr als 60 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets, sofern die Geschwindigkeit mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Führerscheinentzug für 6 Wochen. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens 6 Monate und Behörde kann Nachschulung anordnen.
  • Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsübertretung) um mehr als 80 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets, sofern die Geschwindigkeit mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Führerscheinentzug für 3 Monate. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens 6 Monate und Behörde kann Nachschulung anordnen.
  • Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsübertretung) um mehr als 90 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 100 km/h außerhalb des Ortsgebiets, sofern die Geschwindigkeit mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde. Eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens 6 Monate und Behörde kann Nachschulung anordnen.