Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung
Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung betrifft alle Bewerber um eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass. Dafür ist seit Anfang Juli 1997 wegen einer neuen Durchführungsverordnung zum Waffengesetz (§ 8 Abs. 2 Waffengesetz 1996) nun ein psychologisches Gutachten erforderlich, welches Auskunft über die Verlässlichkeit der Bewerber gibt.
Die Überprüfung gliedert sich, entsprechend der Durchführungsverordnung, in zwei Teile: Der erste Teil ist ein Screeningverfahren mit einem explorativen Gespräch mit dem Gutachter. Sollten sich hier Auffälligkeiten ergeben, so werden diese im zweiten Teil in einem weiteren Fachgespräch hinterfragt, bei welchem besonderes Augenmerk auf charakteristische Verhaltensweisen von waffenpolizeilichen Risikogruppen gelegt wird.
Bei der Testung werden Persönlichkeitseigenschaften erfaßt, die über ihre Verlässlichkeit Auskunft geben. Auf der anderen Seite wird zusätzlich der Lebenslauf des Bewerbers erhoben.
Erfaßte Persönlichkeitseigenschaften sind beispielsweise:
- emotionale Stabilität
- Selbstkontrolle
- soziale Anpassungsfähigkeit
- die Aggressionstendenz
- Suchtneigung
- Risikobereitschaft
Der Zeitbedarf für die Testung ist abhängig von individuellen Umständen des Bewerbers und kann bei einem Vorgespräch mit dem zuständigen Psychologen/der zuständigen Psychologin vor Ort geklärt werden. Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung besteht aus drei Teilen: Einem Vorgespräch, nachfolgend ausgewählte psychologische Tests und Fragebögen, wobei zwischen den einzelnen Tests auch Pausen eingelegt werden können und einem Explorationsgespräch.
Das Testergebnis wird mit dem Bewerber nach der Testung besprochen und anschließend wird das Gutachten je nach Wunsch entweder dem Bewerber oder der Behörde übermittelt.
Kosten für eine waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung
Die Untersuchungsgebühren sind gesetzlich festgesetzt und sind für eine Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung österreichweit einheitlich geregelt.