Nachschulung wegen Drogen in Gleisdorf

Bei einer Inbetriebnahme oder einem Lenken eines Kfz im substanzbeeinträchtigtem Zustand kann von der Exekutive ein Drogentest durchgeführt werden. Bei einer positiv erfolgten Testung (d.h. bei einer nachgewiesenen Beeinträchtigung durch Drogen) ergeben sich mehrer Konsequenzen. Es ist mit einer Geldstrafen zwischen 800 Euro und 3.700 Euro, dem Führerscheinentzug von ein bis drei Monaten, einer Nachschulung, einer verkehrspsychologischen Untersuchung sowie einer Mitteilung an die Gesundheitsbehörde zu rechnen.

Es gibt auch die Möglichkeit die klinische Untersuchung, die zum Nachweis der toxischen Substanz im Körper dient, zu verweigern. Somit kann weder eine positive noch negative Testung stattfinden. Konsequenzen einer solchen Verweigerung sind Geldstrafen zwischen 1.600 Euro und 5.900 Euro, der Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate, eine Nachschulung sowie eine verkehrspsychologische Untersuchung. Die Mitteilung an die Gesundheitsbehörde entfällt.

Nachschulung Kursorte Adressen

Fahrschule Kiskilas
Weizerstr. 42
8200 Gleisdorf
Tel.: 0664/1533250

Nachschulung wegen Drogen

Bei INFAR haben Sie die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen Termine für eine Nachschulung zu wählen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu unserem Sekretariat auf um aktuelle Termine für eine Nachschulung wegen Drogen oder einen Nachschulungskurse wegen Drogen im Bezirk Weiz in Gleisdorf zu erfahren. Verschiedene Termine sind sowohl in Weiz als auch in Gleisdorf möglich. Die nachfolgende Liste der Kursorte zeigt Ihnen, wo eine Nachschulung wegen Drogen, Nachschulungskurse (Driver-Improvement, Einstellungs- und Verhaltenstraining) angeboten werden und wie Sie uns erreichen.

Unsere Nachschulungstrainer und Nachschulungstrainerinnen können an mehreren Terminen mit der Nachschulung wegen Drogen in Gleisdorf oder Weiz beginnen. Dabei sind jeweils unterschiedliche Nachschulung - Kursarten zu beachten:

Die Nachschulung kann Personen mit und ohne Führerscheinentzug (abhängig vom Delikt, durch die Behörde angeordnet) betreffen. Um sich für einen Termin zur Nachschulung in Gleisdorf anzumelden wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat. Sie können sich auch gleich online zur Nachschulung anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten oder spezielle Fragen zur Nachschulung oder zum Nachschulungskurs in Gleisdorf haben wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.

Anmeldung für eine Führerschein Nachschulung wegen Drogen

Um sich für einen Termin zur Nachschulung in Gleisdorf anzumelden wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat. Sie können sich auch gleich online zur Nachschulung anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

Führerschein Nachschulung in Gleisdorf für alkoholauffällige Verkehrsteilnehmer (Alkohol-Delikt, Nachschulung wegen Alkohol im Straßenverkehr), Nachschulung wegen Drogen und für substanzbeeinträchtigte Verkehrsteilnehmer (Drogen, Drogendelikt oder Medikamentenmißbrauch), Nachschulung wegen Verkehrsauffälligkeit und für verkehrsauffällige Verkehrsteilnehmer (beispielsweise überhöhte Geschwindigkeit, zu geringer Abstand, u.a.) oder auch eine Nachschulung im Vormerksystem. Jeweils für Personen mit und ohne Führerscheinentzug. Ebenfalls sehen Sie nachfolgend Termine für Fahranfänger mit Probeführerschein d.h. Nachschulung Kurse bei Führerschein auf Probe. Alle Arten einer Führerschein Nachschulung werden an unserem Institut angeboten. An den nachfolgenden Nachschulungskurs Terminen ist ein Kursanfang möglich.

Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten oder spezielle Fragen haben wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.

Anmeldung für einen Kindersicherungskurs

Um einen Termin für einen Kindersicherungskurs in Gleisdorf zu erhalten und um sich anzumelden wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat. Sie können sich auch gleich online anmelden: für einen Kindersicherungskurs. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

Die Termine für ein Verkehrscoaching erhalten Sie von einer für die Durchführung berechtigten Rettungsorganisation. Die Organisation und Durchführung des Verkehrscoaching übernehmen ausschließlich die berechtigten Organisationen. Zur Organisation und Durchführung des Verkehrscoachings sind die in § 23 Abs. 1 Z 1 bis 4 des SanG genannten Institutionen berechtigt. Das Verkehrscoaching ist keine Leistung von INFAR, sondern INFAR ist in manchen Bundesländern Auftragnehmer einer berechtigten Rettungsorganisation. Wir möchten Sie nur über das Verkehrscoaching informieren.